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Fehlverhalten im Gesundheitswesen - Abrechnungsbetrug
Beiträge zur Krankenversicherung sollen in die Leistungen fließen, die unsere Versicherten tatsächlich erhalten haben. Leider ist das nicht immer der Fall. Obwohl die Leistungserbringer wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Sanitätshäuser, Physiotherapeuten, Hebammen und Pflegedienste grundsätzlich korrekt abrechnen, kommt es leider immer wieder auch zu Falschabrechnungen und vorsätzlichem Abrechnungsbetrug. 

Betrug und Korruption fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung großen Schaden zu. Experten gehen von einem zweistelligen Milliardenbetrag jährlich aus. Sicherlich ist nicht gleich jede fehlerhafte Abrechnung ein Betrugsfall oder eine vorsätzliche Manipulation. Im Sinne der Antikorruptionsgrundsätze sehen wir es allerdings als unsere Aufgabe, Verdachtsfälle aufzudecken und damit die Transparenz im Gesundheitswesen zu erhöhen.

Haben Sie Hinweise auf Fehlverhalten oder kennen Sie Fälle von Betrug? Dann melden Sie sich bei uns. Wir sind für jeden Hinweis sehr dankbar!

Unsere Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen geht jedem Hinweis nach. Sofern sich durch unsere Überprüfungen ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen ergeben sollte, schalten wir die Staatsanwaltschaft ein und erstatten Strafanzeige.  

Beispiele für einen Abrechnungsfehler oder sogar Abrechnungsbetrug sind:

  • Die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen
  • Mehrfach abgerechnete Leistungen
  • Abrechnung höherwertiger Leistungen als tatsächlich erbracht
  • Abrechnung erbrachter Leistungen ohne ausreichende Qualifikation
  • Abrechnung nicht persönlich abgerechneter Leistungen (Delegation)
  • Die Ausstellung zusätzlicher Privatrechnungen
  • Unzulässige Zusammenarbeit mehrerer Leistungserbringer (z. B. Arzt -  Sanitätshaus, Arzt - Physiotherapeuten, Arzt -Pflegedienste)
  • Urkundenfälschung (z. B. Fälschung von Rezepten, Fälschung von Unterschriften, Fälschung von Qualifikationsnachweisen)
  • Leistungsmissbrauch durch Versicherte (z. B. beim Krankengeld oder in der Pflegeversicherung, Missbrauch der Krankenversichertenkarte)
  • Leistungsmissbrauch durch Arbeitgeber (Rückerstattung durch Umlagekasse, gemeinschaftlicher Betrug mit Versicherten beim Krankengeld)

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Ihr Hinweis wird an folgende Personen übermittelt

Th
Thomas
Kucera
RS
Ralf Steiner
Beauftragter zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen und Compliance-Koordinator
BL
Bernhard Leber
Recht und Innenrevision
TK
Tom Kreissl
Recht und Innenrevision

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