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Fehlverhalten im Gesundheitswesen - Abrechnungsbetrug →
Beiträge zur Krankenversicherung sollen in die Leistungen fließen, die unsere Versicherten tatsächlich erhalten haben. Leider ist das nicht immer der Fall. Obwohl die Leistungserbringer wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Sanitätshäuser, Physiotherapeuten, Hebammen und Pflegedienste grundsätzlich korrekt abrechnen, kommt es leider immer wieder auch zu Falschabrechnungen und vorsätzlichem Abrechnungsbetrug. 

Betrug und Korruption fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung großen Schaden zu. Experten gehen von einem zweistelligen Milliardenbetrag jährlich aus. Sicherlich ist nicht gleich jede fehlerhafte Abrechnung ein Betrugsfall oder eine vorsätzliche Manipulation. Im Sinne der Antikorruptionsgrundsätze sehen wir es allerdings als unsere Aufgabe, Verdachtsfälle aufzudecken und damit die Transparenz im Gesundheitswesen zu erhöhen.

Haben Sie Hinweise auf Fehlverhalten oder kennen Sie Fälle von Betrug? Dann melden Sie sich bei uns. Wir sind für jeden Hinweis sehr dankbar!

Unsere Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen geht jedem Hinweis nach. Sofern sich durch unsere Überprüfungen ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen ergeben sollte, schalten wir die Staatsanwaltschaft ein und erstatten Strafanzeige.  

Beispiele für einen Abrechnungsfehler oder sogar Abrechnungsbetrug sind:

  • Die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen
  • Mehrfach abgerechnete Leistungen
  • Abrechnung höherwertiger Leistungen als tatsächlich erbracht
  • Abrechnung erbrachter Leistungen ohne ausreichende Qualifikation
  • Abrechnung nicht persönlich abgerechneter Leistungen (Delegation)
  • Die Ausstellung zusätzlicher Privatrechnungen
  • Unzulässige Zusammenarbeit mehrerer Leistungserbringer (z. B. Arzt -  Sanitätshaus, Arzt - Physiotherapeuten, Arzt -Pflegedienste)
  • Urkundenfälschung (z. B. Fälschung von Rezepten, Fälschung von Unterschriften, Fälschung von Qualifikationsnachweisen)
  • Leistungsmissbrauch durch Versicherte (z. B. beim Krankengeld oder in der Pflegeversicherung, Missbrauch der Krankenversichertenkarte)
  • Leistungsmissbrauch durch Arbeitgeber (Rückerstattung durch Umlagekasse, gemeinschaftlicher Betrug mit Versicherten beim Krankengeld)
Compliance →
Unter dem Begriff Compliance wird die Regeltreue von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen unternehmensinternen Regelungen definiert.

Die wesentlichen Grundsätze und Regeln für ein rechtlich einwandfreies und regeltreues Verhalten und Handeln hat die vivida bkk in einer Compliance-Richtlinie zusammengestellt. Diese ist für alle Beschäftigten der vivida bkk verbindlich. Sofern diese Grundsätze und Regeln nicht eingehalten werden, liegt ein Compliance-Verstoß vor.

Compliance-Verstöße durch Beschäftigte der vivida bkk können sowohl von externen Personen als auch von Beschäftigten selbst gemeldet werden.

Haben Sie Kenntnis von einem Sachverhalt, der auf einen Compliance-Verstoß mit einem direkten Bezug zur vivida bkk, schließen lässt, können Sie diesen hier melden. Ein mit der Koordination des Compliance-Managements beauftragter Mitarbeiter wird den Sachverhalt aufnehmen und prüfen.

Beispiele für Sachverhalte, die Compliance-Verstöße darstellen können:

  • Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung
  • Bestechung/ Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung
  • Verstöße gegen fairen Wettbewerb
  • Interessenkonflikte bei der Aufgabenwahrnehmung
  • Diskriminierung oder Ungleichbehandlung
  • Verletzung des Geschäftsgeheimnisses
Unterschlagung →
Hierunter fallen sämtliche Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel:
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
  • Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
  • persönliche Bereicherung
Interessenkonflikte →
Bei einem Interessenkonflikt ist eine Person/ein Unternehmen in mehrere Interessen verstrickt, die möglicherweise die Motivation oder die Entscheidungsfindung dieser Person/dieses Unternehmens korrumpieren. Eine solche Situationen liegt bspw. vor, wenn die persönlichen Interessen eines Mitarbeiters im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch Schaden erleidet.
Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen →
Hiermit ist insb. der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gemeint, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt. Zum Beispiel: unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, Prüfprotokollen etc.
Kartell- und Wettbewerbsrecht →
Hierzu zählen Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Eine wettbewerbswidrige Situation liegt bspw. bei Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten vor. 
Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte →
Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel:
  • Diskriminierung
  • Mobbing
  • Ungleichbehandlung
  • Belästigungen
  • respektloser Umgang
  • Arbeitszeitverstöße
Datenschutz →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind. Beispiele:
  • die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • die missbräuchliche Nutzung von Daten
  • der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten